Marcel Luthe (FDP)
18/23 071: In or Out - Beurteilung der baurechtlichen Einordnung des Bereichs Güterbahnhof Grunewald und AVUS II
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen behauptet in der Antwort, dass die Lage der geplanten Anschlussstelle durch deren notwendigen Abstand zum Autobahndreieck Funkturm bestimmt sei. Eine Verschiebung der Anschlussstelle in Richtung Norden bis zum Bereich der Avus-Tribünen sei daher nicht möglich. Maßgeblich seien die erforderlichen Verflechtungslängen der Verkehre im Autobahndreieck.
Der Teil 1 dieser Frage (->Drucksache 18 / 22 811) wurde im März beantwortet und bezieht sich ausschließlich auf die bauliche Einordnung des Güterbahnhofs.