PM: Brief des Kiezbündnis an DEGES: Verkehrslenkung während des Umbaus

Das Kiezbündnis Klausener Platz hat der DEGES einen Vorschlag gemacht, wie die Verkehrslenkung während der Bauphase aussehen könnte:


Uns ist zunächst wichtig zu betonen, dass wir eine Gewährleistung gleichbleibender Verkehrsmengen vor und während des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm nicht für zwingend notwendig halten. Die verkehrslenkenden Maßnahmen während des Umbaus dürfen sich auf keinen Fall verkehrsfördernd auswirken.

Wir beschränken uns bei den Vorschlägen einzig auf den Bereich des Klausenerplatz-Kiezes. In angrenzenden Gebieten können ebenfalls zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sein.

Den Vorschlägen 1. bis 11. liegen folgende Prämissen zugrunde:

  • Die DEGES-Planung, die Knobelsdorffstraße von A 100 bis Sophie-Charlotten-Straße und die Sophie-Charlotten-Straße von Knobelsdorffstraße bis Kaiserdamm in die entsprechenden Richtungen als Einbahnstraße auszuweisen sowie das Rechtsabbiegeverbot an der Anschlussstelle Spandauer Damm Richtung Schloss Charlottenburg, werden für die Umbauphase umgesetzt.
  • Der Durchgangsverkehr durch den Klausenerplatz-Kiez soll verhindert werden.
  • Der Zielverkehr in den Klausenerplatz-Kiez soll von der Sophie-Charlotten-Straße her in beschränktem Umfang weiter möglich sein, um größere Umwege für den Zielverkehr zu vermeiden.
  • Der Verkehr innerhalb des Kiezes soll ohne größere Umwege möglich sein.
  1. An der Anschlussstelle „Kaiserdamm“ Sperrung der Ausfahrten A 100 Fahrtrichtung Nord und Süd auf die Knobelsdorffstraße für Fahrzeuge > 3,5 t.
  2. Zur Vermeidung der Knobelsdorffstraße als Durchgangsstraße: Sperrung für alle Kfz in Richtung Osten und in der Gegenrichtung an der Ostseite der Sophie-Charlotten-Straße (wie bei größeren Instandhaltungsarbeiten an der A100 in den letzten Jahren bereits durchgeführt). Dazu von der A 100 kommend in der Knobelsdorffstr. vor der Ecke Sophie-Charlotten-Str. Schild zu vorgeschriebener Fahrtrichtung aufstellen (Zeichen 209-31 ) und Sperrbake über die ganze Fahrbahnbreite über die Knobelsdorffstr. östlich der Sophie-Charlotten-Str.. An letzter Stelle zusätzlich Zeichen 1022-10, „Fahrräder frei“. Knobelsdorffstraße Ecke Danckelmannstraße aufstellen des Schildes „Sackgasse“ (Zeichen 357).
  3. Um die Verkehrssicherheit für Radfahrende durch die von DEGES vorgesehenen verkehrslenkenden Maßnahmen nicht weiter zu verschlechtern und dem Mobilitätsgesetz gerecht zu werden, Ausweisung eines physisch vom Kfz-Verkehr abgegrenzten und 2,5 m breiten Radweges auf der Fahrbahn der Knobelsdorffstraße Richtung Osten spätestens ab Einfahrt zur A 100 Richtung Süden bis Ecke Sophie-Charlotten-Straße.
  4. Änderung der Ampelschaltung von der A 100 kommend Knobelsdorffstr. Ecke Sophie-Charlotten-Str.: getrennte Grünphase für Kfz-Rechtsabbieger einerseits sowie Zufußgehende und Radfahrende andererseits.
  5. Zur Vermeidung des Horstweg als Durchgangsstraße: Ausbildung des Horstweges als Sackgasse zwischen den Hausnummern 8 und 36 unmittelbar vor dem Straßendreieck an der Kreuzung mit der Wundtstraße. Horstweg Ecke Danckelmannstraße aufstellen des Schildes „Sackgasse“ (Zeichen 357). Als begleitende Maßnahmen sollten am rechten Fahrbahnrand der Sophie-Charlotten-Str. vor der Einmündung des Horstweges ein Vorwegweiser in Gelb (Zeichen 438) mit „City-West/Ost“ und „Tiergarten“ geradeaus und an der Einfahrt zum Horstweg ein Hinweisschild mit „Keine Durchfahrt zur Schloßstr. und Sackgasse in 300 m“ aufgestellt werden.
  6. Zur Vermeidung der Seelingstraße als Durchgangsstraße: Fahrbahnschwellen zwischen Sophie-Charlotten-Straße und Danckelmannstraße im Abstand von jeweils 20 m. Errichtung einer Diagonalsperre Seelingstraße Ecke Nehringstraße, damit dort von der Sophie-Charlotten-Straße kommend nur das Linksabbiegen möglich ist. Als begleitende Maßnahmen sollte an der Einfahrt von der Sophie-Charlotten-Straße in die Seelingstraße ein Hinweisschild „Keine Duchfahrt zur Schloßstr.“ aufgestellt werden.
  7. Zur Vermeidung der Christstraße als Durchgangsstraße: Einfahrt von der Sophie-Charlotten-Straße verbieten (Zeichen267). Nach Erfahrungen mit der temporären Aufstellung von Zeichen 267 an mehreren Orten im nördlichen Kiez während des Weihnachtsmarktes vor dem Schloss Charlottenburg wird dies häufig missachtet. Es sollte deshalb überlegt werden, wie dem Einfahrtsverbot Nachdruck verliehen werden kann. Neben polizeilicher Kontrolle ist uns bisher nur ein zusätzliches Einfahrtverbot für die weiter führende Christstraße an der Ecke Danckelmannstraße eingefallen.
  8. Zur Vermeidung der Gardes-du-Corps-Straße als Durchgangsstraße: Einfahrt von der Sophie-Charlotten-Straße verbieten (Zeichen267). Siehe Ausführungen zu 7.
  9. Zur Verringerung der Gefährdung der Verkehrssicherheit in der Sophie-Charlotten-Straße: Tempo 30 in beiden Richtungen zwischen Spandauer Damm und Knobelsdorffstraße und in Richtung der Einbahnstraße von Knobelsdorffstraße bis Kaiserdamm (Zeichen 274-53). Zebrastreifen über die Sophie-Charlotten-Straße mit Bedarfssignalanlage für Zufußgehende zwischen Horstweg und Philippistraße.
  10. Zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes Beibehaltung der Befahrung der Sophie-Charlotten-Straße Richtung Norden (entgegen der Einbahnstraßenregelung) durch Radfahrende ohne Motor auf dem vorhandenen Radweg. Dazu Installation physischer Barrieren auf den Querparkplätzen, um die Einhaltung der Parkfläche jenseits des Bordsteins zu gewährleisten (gegenwärtig ragen parkende Kfz weit über die Bordsteinkante hinaus). Dadurch hätten Radfahrende, vor allem mit Lastenfahrrädern, hinreichend Raum für eine sichere Befahrung ohne auf den Fußweg auszuweichen. Prüfung, ob statt der gegenwärtig aufgestellten Gebotsschilder für Fahrräder (Zeichen  237) an den Ecken Kaiserdamm und Horstweg das Zeichen 241 aufgestellt werden sollte.
  11. Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung aller verkehrlichen Vorschriften durch Polizei und Ordnungsamt.

Zur Illustration der vorstehenden Vorschläge sehen Sie bitte die anhängende Grafik.


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